Welche Bausteine hat Audio Branding?

Das Soundlogo ist ein sehr kurzer Klang, der wie ein Logo als Absenderzeichen dient. Ein Jingle ist eine kurze Melodie, oft mit Text. Markenmusik meint längere Stücke, die für Filme, Messen oder Telefonwarteschleifen entstehen. Die Markenstimme ist die Sprecherin oder der Sprecher, der immer wieder die Marke vertritt.

Hinzu kommen funktionale Klänge in Geräten und Apps: Bestätigungstöne, Warnungen, Startgeräusche. Sie werden oft vergessen und sind doch die Töne, die Nutzerinnen und Nutzer täglich am häufigsten hören. Ein abgestimmtes Klangsystem legt für all das Tonart, Instrumentierung und Tempo fest.

Warum wirkt Klang für die Wiedererkennung?

Klang erreicht Menschen, wenn sie nicht hinsehen: im Auto, im Podcast, am Sprachassistenten, im Hintergrund von Videos. Einmal gelernt, genügen wenige Töne, um eine Marke zu erinnern. Das macht ihn zu einem Distinctive Brand Asset, das mit Logo und Farbe konkurriert und diese ergänzt.

Musik wirkt außerdem stark auf Stimmung. Ein Klang sollte deshalb zur Persönlichkeit der Marke passen, genauso wie ihre Markensprache. Sie wird im Text beschrieben, während die Markenstimme im akustischen Sinn die gesprochene Variante davon ist.

Wie lässt sich ein Klang als Marke schützen?

Im Markenrecht heißt der Schutz eines Klangs Hörmarke, umgangssprachlich auch Klangmarke. Wie jede Marke muss sie Waren oder Dienstleistungen eines Anbieters von anderen unterscheiden können, und sie muss im Register eindeutig dargestellt werden. Welche Darstellung ein Amt verlangt, hat sich über die Jahre geändert. Vor einer Anmeldung lohnt daher die Beratung durch eine Markenanwältin oder einen Markenanwalt.

Was ändert sich mit KI?

Synthetische Stimmen und KI-Musik machen es einfach, Klänge in großer Menge zu erzeugen. Ohne feste Vorgaben klingen sie schnell wie Stockmusik. Beschreibungen von Tempo, Klangfarbe und Stimmung gehören daher in den Markenkontext, damit generierte Audioinhalte zur Marke passen.